Ratgeber · Versicherungen

Versicherungsmakler oder Vertreter – wer arbeitet für wen?

Der rechtliche Unterschied, die Sachwalterhaftung des Maklers und die Frage, was eine Maklerbetreuung eigentlich kostet.

Zwei Berufe, die gleich aussehen

Von außen ist der Unterschied kaum zu sehen: Beide sitzen im Büro, beide beraten, beide vermitteln Verträge. Rechtlich stehen sie jedoch auf verschiedenen Seiten des Tisches, und § 59 VVG schreibt das ausdrücklich fest. Der Vertreter ist von einem Versicherer betraut und vermittelt dessen Produkte. Der Makler ist von Ihnen beauftragt und schuldet Ihnen den Markt.

Daraus folgt alles Weitere. Der Makler muss seinen Rat nach § 60 VVG auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen, er muss beraten und dokumentieren, und er haftet nach § 63 VVG, wenn er dabei etwas übersieht. Die Rechtsprechung nennt ihn deshalb seit Langem den Sachwalter des Versicherungsnehmers – ein Wort, das in dieser Deutlichkeit für keinen anderen Vermittlertyp gilt.

Das heißt nicht, dass jeder Vertreter schlecht berät. Es heißt, dass er ein Sortiment hat und Sie darin die beste Lösung bekommen – nicht die beste Lösung überhaupt.

Wo der Unterschied im Alltag auffällt

  • Beim Vergleich: Der Makler legt Bedingungswerke mehrerer Häuser nebeneinander und begründet die Auswahl.
  • Im Schadenfall: Der Makler verhandelt für Sie mit dem Versicherer – der Vertreter ist Teil desselben Hauses.
  • Bei einer Prämienerhöhung: Der Makler kann den Vertrag ohne Gesichtsverlust zu einem anderen Anbieter bewegen.
  • Bei Sonderrisiken: Der Makler weiß, welches Haus ein ungewöhnliches Risiko überhaupt zeichnet.
  • Bei der Haftung: Beratungsfehler des Maklers sind über § 63 VVG ersatzpflichtig und über seine Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt.

Die drei Rollen im Überblick

Versicherungsvertreter

Von einem oder mehreren Versicherern betraut (§ 59 Abs. 2 VVG). Vergütung über Provision des Versicherers. Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter. Sortiment statt Markt.

Versicherungsmakler

Vom Kunden beauftragt (§ 59 Abs. 3 VVG), Marktuntersuchungs- und Beratungspflicht nach §§ 60 ff. VVG, Haftung nach § 63 VVG. Vergütung über Courtage, die im Beitrag enthalten ist – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Versicherungsberater

Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO, rechnet ausschließlich per Honorar mit Ihnen ab und vermittelt provisionsfreie Nettotarife. Sinnvoll bei sehr großen Programmen und dort, wo jede Interessenkollision ausgeschlossen sein soll.

Wie wir arbeiten

Roggenhofer Consult ist Versicherungsmakler – an keine Gesellschaft gebunden, seit 1990. Wir sind Partner der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft, in die nur Makler aufgenommen werden, die deren Qualitätskriterien erfüllen; darüber haben wir Zugriff auf Deckungskonzepte, die über den Marktstandard hinausgehen.

Praktisch bedeutet das: Wir vergleichen Bedingungswerke statt Beitragszeilen, wir sagen Ihnen, wenn ein bestehender Vertrag gut ist und bleiben soll, und im Schadenfall führen wir die Verhandlung. Wir verdienen an einer Police, die Sie nicht brauchen, langfristig nichts – das ist kein Idealismus, sondern der Grund, warum ein Familienbetrieb seit über dreißig Jahren dieselben Mandanten betreut.

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Versicherungsmakler vom Vertreter?

Das Gesetz unterscheidet beide in § 59 VVG. Der Versicherungsvertreter ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln – er steht auf der Seite der Gesellschaft, für die er tätig wird. Der Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung für den Auftraggeber, also für Sie, ohne von einem Versicherer betraut zu sein. Daraus folgen unterschiedliche Pflichten: Der Makler muss nach § 60 VVG seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen, beraten und dokumentieren (§§ 61, 62 VVG) und haftet nach § 63 VVG für Beratungsfehler. Die Rechtsprechung bezeichnet ihn deshalb seit Langem als Sachwalter des Versicherungsnehmers.

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Für Sie in aller Regel nichts zusätzlich. Die Vergütung ist als Courtage bereits im Versicherungsbeitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt – bei einem Vertrag über einen Makler zahlen Sie denselben Beitrag wie bei direktem Abschluss, oft sogar weniger, weil Maklerkonzepte und Rahmenverträge günstigere Konditionen enthalten. Getrennt davon steht die Honorarberatung: Ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO rechnet direkt mit Ihnen ab und vermittelt Nettotarife ohne Provision. Für Privatkunden und Mittelständler ist der courtagebasierte Makler der Normalfall; für sehr große Programme kann Honorarberatung sinnvoll sein.

Haftet ein Makler, wenn er schlecht berät?

Ja, und das ist der praktisch wichtigste Unterschied. Nach § 63 VVG hat der Makler Schadensersatz zu leisten, wenn er eine Beratungs- oder Dokumentationspflicht verletzt und daraus ein Schaden entsteht – etwa wenn er eine offensichtlich nötige Deckung nicht anspricht und der Schaden genau dort eintritt. Deshalb ist für Vermittler eine Vermögensschadenhaftpflicht in Millionenhöhe gesetzlich vorgeschrieben; sie wird zusammen mit der Erlaubnis nach § 34d GewO und der Eintragung im Vermittlerregister der IHK geprüft. Ein seriöser Makler dokumentiert die Beratung nicht aus Bürokratie, sondern weil er dafür einsteht.

Woran erkenne ich, mit wem ich es zu tun habe?

An der Erstinformation, die Ihnen beim ersten Geschäftskontakt ausgehändigt werden muss: Dort steht, ob Ihr Gegenüber als Versicherungsmakler, als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsberater tätig ist, mit welcher Registrierungsnummer, und – beim Vertreter – für welche Gesellschaften. Prüfen können Sie das im Vermittlerregister des DIHK. Ein zweiter, unbürokratischer Test: Fragen Sie, welche Gesellschaften verglichen wurden und warum die vorgeschlagene gewonnen hat. Wer für einen Versicherer arbeitet, kann diese Frage nicht beantworten – wer für Sie arbeitet, muss es können.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre bestehenden Verträge zu Ihnen passen oder zu dem, der sie verkauft hat: Schicken Sie sie uns. Die Durchsicht ist kostenfrei.